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Eine fortwährende wissenschaftliche Arbeit bildet die Grundlage meines Tätigkeitsschwerpunktes. Dieser konkretisiert sich in der Erstellung von Sachverständigengutachten über/ zu:


Pflegefragen allgemein (sozial- und zivilrechtliche Leistungsansprüche)


Sozialmedizinisch- pflegerische(n) Kontexte(n)


Pflegerisch- medizinische(n) Kausalitätsbeurteilungen


Gutachterliche(n) Screenings der Hilfsmittelversorgung


Beurteilung der Alltagskompetenz i.R. des Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz (PflEG)*

  • Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege haben seit Inkrafttreten des so genannten Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes § 45 a-c SGB XI bei einem erheblichen zusätzlichen Betreuungsbedarf einen die Pflegeleistungen ergänzenden Leistungsanspruch in Höhe von 460 Euro jährlich.


  • Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I – III mit demenzieller Erkrankung, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, bei denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat. Für die Beurteilung, ob diese vorliegt, hat der Gesetzgeber verschiedene Kriterien festgelegt.


Bitte schauen Sie bei einem späteren Besuch noch einmal auf dieser Seite vorbei.

Vielen Dank für Ihr Interesse!

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